Rechtsgrundlagen der Urnenbeisetzung in den Bundesländern:
Das Bestattungswesen ist Landeskompetenz und somit in unterschiedlichen Landesgesetzen geregelt. Eine Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes ist dabei - wenn überhaupt - nur mit der Ausnahmebewilligung einer lokalen Behörde möglich. Die nachfolgende Auflistung gibt die Rechtsquelle im jeweiligen Bundesland an.