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Grimmenstein

Adressat

Marktgemeinde Grimmenstein
Rathausplatz 1
2840 Grimmenstein

Tel.: +43 2644 7203
E-Mail: gemeinde@grimmenstein.gv.at
Web: www.grimmenstein.gv.at

Vorlageantrag gemäß § 64a AVG

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Vorlageantrag gem. § 64a Abs. 2 AVG

Mit diesem Formular bringen Sie nach Zustellung der Berufungsvorentscheidung bei der Behörde einen Vorlageantrag gemäß § 64a Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998, ein, damit die Berufung der Berufungsbehörde (Gemeinderat) zur Entscheidung vorgelegt wird.

Bei Beschwerdevorentscheidungen ist ein Vorlageantrag gemäß § 15 VwGVG zu stellen. Bei Beschwerdevorentscheidungen gegen Bescheide von Abgabenbehörden (in einem Abgabenverfahren) ist ein Vorlageantrag gemäß § 264 BAO zu stellen.
Datenschutz

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