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St. Florian am Inn

Adressat

Marktgemeinde St.Florian am Inn
St.Florian am Inn 11
4782 St.Florian am Inn

Tel.: 07712/3021
E-Mail: gemeinde@st-florian-inn.ooe.gv.at
DVR 0096041

Verwendung von Feuerwerkskörpern - Bewilligung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Antrag um Bewilligung der Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gem. § 38 PyroTG 2010

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z. B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist.

Mit diesem Formular ersuchen Sie um eine Ausnahme vom § 38 PyroTG 2010, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2015, der die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 verbietet.
Datenschutz

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