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Formularanbieter

E-Government
St. Florian am Inn

Adressat

Marktgemeinde St.Florian am Inn
St.Florian am Inn 11
4782 St.Florian am Inn

Tel.: 07712/3021
E-Mail: gemeinde@st-florian-inn.ooe.gv.at
DVR 0096041

Fundanzeige

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Anzeige über einen Fund gem. § 390 ABGB

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde den Fund einer Sache an. Gemäß § 390 ABGB hat der Finder den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde unter Abgabe der gefundenen Sache anzuzeigen und über alle für die Ausforschung eines Verlustträgers maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben.

Die Fundbehörde ist gemäß § 14 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz der Bürgermeister (das Gemeindeamt) in seinem örtlichen Wirkungsbereich.
Datenschutz

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