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Bergland

Adressat

Gemeinde Bergland
Bergland 1
3254 Bergland

Tel. 07416/54900
E-Mail: gemeinde@bergland.gv.at

Öko-Förderungsantrag

Fortschrittanzeige

Öko-Förderungsantrag

Mit diesem Formular suchen Sie um gewährung einer Öko-Förderung an.

Die Förderung wurde in Zusammenhang mit dem Beitritt zum Klimabündnis (Unterzeichnung um 22.11.2008) ins Leben gerufen und soll unter anderem als Beitrag für den sorgsameren Umgang mit unserer Umwelt dienen!

Für die Auszahlung der Förderung gelten die nachstehenden Richtlinien:

  1. Das zu fördernde Vorhaben muss in der Gemeinde Bergland neu errichtet werden (Ökologische Eigenheimförderung) oder auf einem bestehenden Bauobjekt geändert bzw. durchgeführt werden (Ökologische Althaussanierung).
  2. Der Bauwerber (nur physische Person), mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Bergland, erhält von der Gemeinde Bergland zusätzlich zu der Beschreibung der Förderungsrichtlinien (Vorderseite) einen Antrag auf Gewährung der Förderung.
  3. Die ökologische Eigenheimförderung basiert in Verbindung mit der „Öko-Förderung“ des Landes Niederösterreich (Zusatz zur NÖ Wohnbauförderung) und ökologische Althaussanierung der Gemeinde Bergland nur in Verbindung mit einer Wohnbauberatung durch die Umweltberatung beantragt werden. Dies gilt auch für den Kesseltausch und Solaranlagen.
  4. Mit der Kopie des Antrages auf ,,Öko-Förderung" des Landes NÖ (Dokumentation der Berechnungsgrundlagen wie z.B. Art und Dicke der Wärmedämmungen) und der erfolgten Energiekennzahlberechnung ist auch bei der Gemeinde Bergland um Förderung anzusuchen.
  5. Nach Fertigstellung der entsprechenden Baumaßnahmen ist die Bestätigung durch das Amt der NÖ Landesregierung in Kopie der Gemeinde Bergland zu übermitteln oder eine Bestätigung der Umweltberatung vorzulegen.
  6. Die Auszahlung der Förderungsbeiträge wird auf ein vom Förderungswerber bekannt zu gebendes Konto eines örtlichen Geldinstitutes durchgeführt. Der Gemeinderat wird darüber informiert. Die Gemeinde ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten stichprobenartig zu überprüfen.
  7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die von der Gemeinde Bergland gegebenen ökologischen Förderungen.
  8. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen bzw. bei widmungswidriger Verwendung der Fördermittel ist die Gemeinde Bergland berechtigt, die ausbezahlten Gelder rückzufordern und Zinsen zu verrechnen (2% über Euribor).
  9. Die ökologische Wohnbauförderung tritt rückwirkend mit 01.01.2008 in Kraft.

Datenschutz

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