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E-Government
Orth an der Donau

Adressat

Marktgemeinde Orth an der Donau
Am Markt 26
2304 Orth an der Donau

Tel.: +43 2212 2208
E-Mail: info@orth.at

Fertigstellungsanzeige gem. § 30 NÖ BO 2014

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Fertigstellungsanzeige gem. § 30 NÖ BO 2014

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Fertigstellung eines ein bewilligtes Bauvorhaben (§ 23) gemäß § 30 Niederösterreichische Bauordnung 2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/2021, an.

Die Fertigstellung eines Teiles eines bewilligten Bauvorhabens darf dann angezeigt werden, wenn dieser Teil für sich allein dem bewilligten Verwendungszweck, den Vorschriften der NÖ BO 2014, der NÖ BTV 2014 und dem Bebauungsplan entspricht.

Anzeigepflichtige Abweichungen (§ 15) sind in dieser Anzeige ebenfalls darzustellen. Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet.

Die Anzeige gilt auch gleichzeitig als Veränderungsanzeige im Sinne des § 13 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978.
Datenschutz

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