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Formularanbieter

E-Government
Mödling

Adressat

Stadtgemeinde Mödling
Pfarrgasse 9
2340 Mödling

Tel: +43 2236 400
E-Mail: office@moedling.at
DVR 0087157

Anzeige der Hundehaltung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Anzeige der Hundehaltung gem. § 4 NÖ HAbgG 1979 und gem. § 4 NÖ HHG

Mit diesem Formular zeigen Sie bei der adressierten Behörde als abgabepflichtige Person die Hundehaltung gemäß § 4 Niederösterreichisches Hundeabgabegesetz 1979, zuletzt geändert durch LGBl. 3702-9, und gemäß § 4 Niederösterreichisches Hundehaltegesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 56/2022, an.

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Wer einen Hund erwirbt oder mit einem Hund in die Gemeinde zuzieht, hat dies der Gemeinde unverzüglich (NÖ HHG), spätestens binnen eines Monats (NÖ HAbgG 1979) anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben, zugelaufene Hunde, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden.

Sie können gleichzeitig die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund beantragen.

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht

Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden.
Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben, ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist. Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO".

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