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Formularanbieter

E-Government
Orth an der Donau

Adressat

Marktgemeinde Orth an der Donau
Am Markt 26
2304 Orth an der Donau

Tel.: +43 2212 2208
E-Mail: info@orth.at

Bauanzeige gem. § 15 NÖ BO

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Bauanzeige gem. § 15 NÖ BO 2014

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde ein anzeigepflichtiges Vorhaben gemäß § 15 Niederösterreichische Bauordnung 2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/2021, an.

Der Anzeigeleger darf das Vorhaben ausführen, wenn die Baubehörde innerhalb der Frist nach Abs. 4 (6 Wochen ab Vorliegen aller ausreichender Unterlagen) oder Abs. 5 zweiter Satz (3 Monate ab Mitteilung eines Gutachtenbedarfs) das Vorhaben nicht untersagt oder zu einem früheren Zeitpunkt mitteilt, dass die Prüfung abgeschlossen wurde und mit der Ausführung des Vorhabens vor Ablauf der gesetzlichen Fristen begonnen werden darf. Nach Ablauf dieser Fristen oder der Mitteilung ist eine Untersagung durch die Behörde nicht mehr zulässig.

Zu beachten sind auch die entsprechenden Ausführungsfristen gemäß § 24.
Datenschutz

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