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Wernstein am Inn

Adressat

Gemeinde Wernstein am Inn
Innstraße 1
4783 Wernstein am Inn

Tel.: 07713 7000
E-Mail: gemeinde@wernstein-inn.ooe.gv.at
Web: www.wernstein.at

Anzeige der bauführenden Person gem. § 40 Abs. 1 Oö. BauO 1994

Fortschrittanzeige

Anzeige der bauführenden Person gem. § 40 Abs. 1 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die bauführende Person gemäß § 40 Abs. 1 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 111/2022, an.

Erfolgt diese Anzeige durch die bauführende Person in Vertretung der Bauleute, kann gleichzeitig auch der Beginn der Bauausführung angezeigt werden.

Die Bauleute haben den Wechsel der bauführenden Person ebenfalls der Baubehörde anzuzeigen. Bei Entzug oder Zurücklegung der Bauführung ist bis zur Bestellung einer neuen bauführenden Person durch die Bauleute die weitere Bauausführung einzustellen. Allenfalls erforderliche Sicherungsvorkehrungen sind durch die bisherige bauführende Person zu treffen.
Datenschutz

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