Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government
Wernstein am Inn

Adressat

Gemeinde Wernstein am Inn
Innstraße 1
4783 Wernstein am Inn

Tel.: 07713 7000
E-Mail: gemeinde@wernstein-inn.ooe.gv.at
Web: www.wernstein.at

Baufreistellung gem. § 24a Oö. BauO 1994

Fortschrittanzeige

Baufreistellung gem. § 24a Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Bauausführung von einem anzeigepflichtigen Bauvorhaben gemäß § 24a Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2021, an.

Die "Baufreistellung", Bauanzeige von Vorhaben gemäß § 24a, ist eine Sonderform des Anzeigeverfahrens bei der die sonst geforderte Baubewilligung entfällt. Eine Baufreistellung kann erfolgen, wenn
  • die Nachbarn durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben, und
  • die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit allen baurechtlichen Vorschriften sowie einem allfälligen Bebauungsplan von einer befugten planverfassenden Person schriftlich bestätigt wurde.

Der Baufreistellung (§ 24a) sind zusätzlich die Unterlagen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 anzuschließen. Bei Fragen über die Zulässigkeit konkreter baulicher Maßnahmen nehmen Sie bitte unmittelbar das Angebot der Bauberatung durch die örtlich zuständige Baubehörde wahr.

Mit der Bauausführung darf begonnen werden, wenn innerhalb der 8-wöchigen Frist (§ 25a Abs. 1) die Ausführung des Bauvorhabens nicht untersagt wird oder die Baubehörde der anzeigenden Person mitgeteilt hat, dass eine Untersagung der Bauausführung nicht beabsichtigt ist. Im Fall der Vorschreibung von Auflagen oder Bedingungen nach § 25a Abs. 1a darf mit der Bauausführung erst nach Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids begonnen werden.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO".

Navigationselemente