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Wernstein am Inn

Adressat

Gemeinde Wernstein am Inn
Innstraße 1
4783 Wernstein am Inn

Tel.: 07713 7000
E-Mail: gemeinde@wernstein-inn.ooe.gv.at
Web: www.wernstein.at

Baufertigstellungsanzeige gem. § 42 oder 43 Oö. BauO 1994

Fortschrittanzeige

Baufertigstellungsanzeige gem. § 42 oder 43 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Fertigstellung eines Bauvorhabens gemäß § 42 oder 43 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2021.

Die Baufertigstellungsanzeige kann sich auch auf selbständig benützbare Gebäudeteile beschränken.

Unabhängig von der Verantwortlichkeit und Haftung des Bauführers und allfälliger besonderer sachverständiger Personen (§ 40 Abs. 3 und 6) übernimmt der Bauherr mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung für die bewilligungsmäßige und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen.

Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, die weder unter § 42 noch unter § 43 fallen, kann die Baubehörde im Baubewilligungsbescheid vorschreiben, dass die Baufertigstellung nach § 42 oder 43 anzuzeigen ist.
Datenschutz

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