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E-Government
Hornstein

Adressat

Marktgemeinde Hornstein
Rathausplatz 1
7053 Hornstein

Tel.: +43 2689 2225
E-Mail: post@hornstein.bgld.gv.at
Web: www.hornstein.at

Antrag auf Grundsteuerbefreiung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Antrag auf Grundsteuerbefreiung gem. § 3 Bgld. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995

Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Behörde die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer (Grundsteuerbefreiung) gemäß § 2 Burgenländisches Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 46/2019.

Die Grundsteuerbefreiung wird gewährt für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hiedurch eine neue Wohnung geschaffen wird, sofern die Voraussetzungen für die Förderung nach den Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzen gegeben sind. Erfolgte die Errichtung ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln, hat die Landesregierung über Antrag das Vorliegen der Voraussetzungen der Förderbarkeit festzustellen.

Der Antrag auf Grundsteuerbefreiung ist innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Ausstellung des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides (Einheitswertbescheid; § 53 BewG 1955) bei der Gemeinde einzubringen.
Datenschutz

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