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Behamberg

Adressat

Gemeinde Behamberg
Behamberg 30
4441 Behamberg

Tel.: 07252/31000
E-Mail: gemeinde@behamberg.gv.at
Web: www.behamberg.gv.at

Umweltförderung - Regenwasserzisterne

Fortschrittanzeige

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Antrag auf Förderung von Umweltschutzmaßnahmen

Mit diesem Formular beantragen Sie die Förderung für eine Errichtung einer Regenwasserzisterne.

Förderrichtlinien Regenwassernutzungsanlagen ab 01.01.2020 der Gemeinde Behamberg

  1. Gefördert werden neu installierte Regenwassernutzungsanlagen, bestehend aus:
    • Regenwassereinleitung und
    • Speicher und
    • hydraulische Einbindung in die Hauswasserverteilung oder Gartenbewässerung und
    • Überlaufeinrichtung
  2. Die nutzbare Speicherkapazität muss zumindest 3,5 m3 betragen.
  3. Der Speichertank muss nicht zwingend unter der Erde liegen.
  4. Gefördert werden auch Regenwassernutzungsanlagen, die teilweise aus bestehenden, nicht benutzten Behältnissen (z.B. Senkgruben) bestehen, sofern dies nachgewiesen werden kann.
  5. Brauchwasserbrunnen werden nicht gefördert.
  6. Pro Standort kann nur eine Regenwassernutzungsanlage gefördert werden.
  7. Die Förderung wird in Form eines einmaligen lnvestitionskostenzuschusses ausbezahlt.
  8. Der hydraulische Anschluss an die bestehende Hauswasserverteilung muss durch einen Fachmann oder durch die Gemeinde bestätigt werden.
  9. Eine Vermischung mit der bestehenden Trinkwasseranlage muss verhindert werden (stichprobenartige Kontrollen sind seitens der Gemeinde möglich).
  10. Notwendige Überlaufeinrichtungen sind entweder in den bestehenden Regenwasserkanal oder an eine Versickerungsanlage anzuschließen.
  11. Es werden Regenwassernutzungsanlagen mit
    • € 100,-- je m3 gefördert, wenn sie an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind;
    • € 50,- je m³ gefördert, wenn sie nicht an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind;
    • € 20,- je m³ gefördert, wenn der Behälter eine zusätzliche Retentionsfunktion aufweist,
    jedoch bis max. € 1.200,-- oder max. 50% der Investitionskosten.
    Größere Regenwassernutzungsanlagen erhöhen die Förderung nicht.
  12. Die zu fördernde Regenwassernutzungsanlage muss sich im Gemeindegebiet von Behamberg befinden.
  13. Nicht gefördert werden: Ertüchtigungen der bestehenden Trinkwasseranlage im Gebäude. (Warmwasserbehälter, Windkessel für Brunnen), sowie Materialien, die in Eigenleistung verbaut werden/wurden.
  14. Der Förderbetrag wird nach Vorlage aller geforderten Unterlagen (Erforderlich ist: Plan oder Skizze über die Verlegung der Leitungen, saldierte Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung, Funktionsbestätigung, wenn beantragt Bestätigung über den Anschluss an die Hauswasserverteilungsanlage, Bestätigung, dass die Leitungen vom Brauchwasser mit der Leitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht verbunden sind bzw. nicht spontan umgesteckt oder verbunden werden können, Bestätigung über die Größe, wenn beantragt Bestätigung über die Retentionsfunktion des Behälters des Wasserbehälters) geprüft und nach Genehmigung des Gemeinderates in Form von Gemeindegutscheinen ausbezahlt.

Diese Richtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung am 20. November 2019 beschlossen
Datenschutz

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