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E-Government
Abfallverband Schwechat

Adressat

Gemeindeverband für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat
Industriestraße 2
2432 Schwadorf

Tel.: 02230/24 18,
E-Mail: info@avschwechat.at
DVR-Nr.: 0704997

Anmeldung zur mobilen Sperrmüllsammlung

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Anmeldung zur mobilen Sperrmüllsammlung

Mit diesem Formular melden Sie sich zur mobilen Sperrmüllsammlung beim angeführten Gemeindeverband an.

Allgemeine Bestimmungen zur mobilen Sperrmüllsammlung

  1. Die Liegenschaft/Wohnung des Antragstellers muss an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein.
  2. Die Anmeldung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
  3. Der Abholtermin wird innerhalb von 3 Werktagen mit dem Antragsteller vereinbart. Die Abholtermine sind von Mo bis Do von 08.00 bis 15.00 Uhr.
  4. Der Antragsteller bzw. ein Vertreter muss bei Abholung anwesend sein und die Abholung mit seiner Unterschrift bestätigen.
  5. Die Gegenstände gehen mit der Abholung in das Eigentum des AWS über, spätere Reklamationen sind nicht zulässig.
  6. Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Änderungen bei den Mengenangaben sind nicht zulässig außer sie werden rechtzeitig vor der Abholung schriftlich bekanntgegeben.
  7. Die Übernahmemengen richten sich nach den erlaubten Abgabemengen beim Abfallsammelzentrum. Diese sind an der zufahrbaren Straßenkante bereitzustellen.
  8. Die Höchstmenge beträgt bei Sperrmüll 6 m³.
  9. Die kostenlose mobile Sperrmüllsammlung darf im Kalenderjahr pro Liegenschaft/Wohnung nur einmal in Anspruch genommen werden.
Warum muss man sich zur Sperrmüllabholung anmelden?
Gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz LGBl. 1992/8240-0 ist die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr durch die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist Sperrmüll?
Nicht gefährliche Siedlungsabfälle, die wegen ihrer äußeren Beschaffenheit (Größe oder Gewicht) nicht durch ein ortsübliches Müllerfassungssystem erfasst werden können (z. B. Möbel, Öfen, Fahrräder, Vorhangkarnischen, große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer). § 3 Abs.2 lit. d NÖ Abfallwirtschaftsgesetz LGBl. 1992/8240-0

1. Sperrmüll
z.B. Plastikmöbel, Rigips, Plastikbadewanne, Polstermöbel, Teppich, Spanplattenreste, Altmöbel, beschichtetes, behandeltes und unbehandeltes Holz, Fensterstöcke, Fensterrahmen aus Holz ohne Glas, Schalungsbretter, ...

2. Eisenschrott
z.B. Bettgestell, Ofen (ohne Heizölrückstände oder Asche), Dachrinne, Fahrrad, Metallgartenmöbel, Rohre, Kinderwagengestell, Motor-Rasenmäher (ohne Benzin und Öl), ...

3. Elektro - Altgeräte
Kühlgerät, Waschmaschine, Geschirrspüler, elektrischer Rasenmäher, E-Herd, Wäscheschleuder, Boiler, Ölradiatoren, ...

Das ist kein Sperrmüll und wird nicht mitgenommen!
  • Restmüll, Müllsäcke
  • Bauschutt und Baustellenabfälle
  • Altstoffe (Karton, Papier, Styropor, ...)
  • Problemstoffe
  • Komplette Haus- bzw. Wohnungsräumungen
  • Betriebliche Abfälle
  • Baum- u. Strauchschnitt
  • Eternitabfälle
  • Elektrokleingeräte
Datenschutz

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